BVfK-Wochenendticker 18. Februar 2017

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

---

Attacke: ABS Autoportal GmbH & CO KG eine Börse mit Abmahnbefugnis?

 

BVfK-Grundsatz: Man darf alles verkaufen - man muss es nur richtig beschreiben!

 

BVfK-Geburtstag: Am 16. Februar 2000 begann alles auf Burg Lede

 

Aktuelles, Meinungen und Umfrage zu den neuen Service-Modellen bei mobile.de

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 5: Machen Sie Ihre Seite bekannt!

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: BVfK-Vertragsformulare erklärt.

Heute Gebrauchtwagen-AGB 2. Teil: 

III. Eigentumsvorbehalt

VI. Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant

---

 

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

Mitte Januar 2017 erhielt der BVfK einen Hinweis, dass bei Autoscout24 der Text zum BVfK-Siegel geändert worden sei. Anders, als mit der Börse abgestimmt, bezogen sich die Informationen nun nicht mehr auf die Qualität der BVfK-Händler als seriöse, zuverlässige und professionelle Kaufleute, sondern auf die des jeweils angebotenen Fahrzeuge.  

Das jedoch widersprach nicht nur der Vereinbarung, sondern steht auch nicht zwingend im Einklang mit grundlegenden Elementen der Verbandsphilosophie.

Anders, als bei den Quasi-neu-GW-Konzepten der Hersteller gilt beim BVfK:

Man darf alles verkaufen - man muss es nur richtig beschreiben!

Insofern war diese Beschreibung bei Autoscout24 unpassend, was wir der Börse dann auch umgehend mitgeteilt und um Korrektur gebeten haben.

Autoscout entschuldigte sich für die eigenmächtig vorgenommene Änderung und verwies auf einen durchaus nachvollziehbaren technischen Fehler bei gerade erfolgten Umstellungen der Gestaltung und teilte mit: "…Die Siegel-Beschreibung wird ab spätestens 27. Januar wieder frei von Herstellererwähnungen oder Garantie dargestellt…“  Die angekündigte Korrektur erfolgte dann auch unverzüglich.

Das war leider dennoch zu spät. Einem aufmerksamen Zeitgenossen war der Fehler nicht entgangen und er sah konsequentes juristisches Handeln für geboten. 

So erreichte den BVfK am 14. Februar 2017 per Fax eine Abmahnung, die wir hier auszugsweise wiedergeben:

"Sehr geehrter Herr Klein, ich zeige an, dass ich die ABS Autoportal GmbH & CO KG, diese vertreten durch ihre Komplementärin, die ABS GmbH, diese vertreten durch ihren alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn August Schürenstedt, LL.M., Grüne Str. 55, 27749 Delmenhorst, anwaltlich vertrete. Die ABS Autoportal GmbH & Co KG betreibt u.a. die Internet- Fahrzeugbörse des Bundesverbandes freier Importeure eV. (BfI)..."

Es folgen u.a. rechtliche Ausführungen zur Darstellung und Inhalten des BVfK-Siegels bei Autoscout24, die in der Forderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit folgendem Inhalt (ebenfalls auszugsweise) münden:

Der BVfK solle sich gegenüber der ABS Autoportal GmbH & Co KG … verpflichten,

 „… Es bei Meldung einer für jeden Einzelfall der schuldhaften Zuwiderhandlung verwirkten Vertragsstrafe in Höhe von 7.500 € … zu unterlassen, in elektronischen Medien oder Printmedien die nachfolgende Werbeaussage zu verwenden oder durch Mitgliedsunternehmen des BVfK e.V. verwenden zu lassen:

-  „Geprüfte Qualität“

-   Darstellung des BVfK-Siegels

-  „Das BVfK-Siegel zertifiziert Gebrauchtwagen“

-  „Das Herstellerprogramm BVfK-Siegel zertifiziert junge Gebrauchtwagen von Volkswagen. Bei diesen Fahrzeugen profitieren Sie von einer technischen Überprüfung und mindestens 12 Monaten Garantie.“ (einemScreenshot entnommen)

Hinweis: Dem branchenkundigen Betrachter müsste bereits deutlich werden, dass hier etwas durcheinander geraten ist, denn es dürfte allgemein bekannt sein, dass das BVfK-Siegel kein GW-Programm eines Herstellers, wie etwa VW ist.

Schließlich stellt der Abmahnende noch weitere Forderungen zur Verwendung des BVfK-Siegels und der BVfK-Tachogarantie auf.

Die BVfK-Gremien reagieren ebenso, wie bei der seit Anfang 2016 gerichtsanhängigen Dipl.-Kfm.- Klage des BfI, dessen 1. Vorsitzender Schürenstedt ist, mit Unverständnis auf dieses Vorgehen. 

Informationen zur Dipl.-Kfm.- Klage finden Sie hier:

>>> BVfK-Wochenendticker 30. Januar 2016

>>> BVfK-Wochenendticker 21. Mai 2016

Soweit diese Informationen über Ereignisse, die man kaum kommentieren muss.

Verehrte BVfK-Mitglieder, seien Sie versichert, dass der BVfK seine Qualitätskonzepte sorgfältig entwickelt und regelmäßig mit seinen Mitgliedern dafür sorgt, dass sie mehr, als nur ein Lippenbekenntnis sind. Das erkennen Ihre Kunden an, wenn sie regelmäßig feststellen:

"Ja, die BVfK-Mitglieder verdienen Vertrauen"

Dies bestätigen auch die vielen bedeutende Partner des BVfK, die ihre fördernde Rolle auch in Verbindung mit konstruktiver Kritik und Verbesserungsvorschlägen leben, denn das hilft dem freien Kfz-Handel und insbesondere dem BVfK bei der ungehindert erfolgreichen Erfüllung seiner großen Aufgabe:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

---

Zu verkaufen: Ferdinand Freiherr von Loë trennt sich von seiner Wasserburg (Blid links). Quelle: http://www.burglede.de

BVfK-Geburtstag: Am 16. Februar 2000 begann alles auf Burg Lede

Vor 17 Jahren trafen sich 10 Pioniere mit einer großen Vision: "Wir wollen den Freien Kfz-Handel etablieren und zu einer seriösen und ernstzunehmenden Größe in Deutschland machen!"

Die Aufgaben waren gewaltig, der Tatendrang enorm, das Tempo hoch und die Euphorie groß.

Seitdem geben wir richtig Gas, bohren dicke Bretter und kümmern uns um gefühlt das 100-fache an Themen, als ursprünglich geplant und erwartet.

Der BVfK wurde so dank der Mithilfe vieler engagierter Mitglieder, Freunde und Förderer zur mit großem Abstand erfolgreichsten vergleichbaren Organisation in Deutschland und Europa.

Widrikeiten gab es dabei immer und dennoch hat das großartige BVfK-Team nie verzagt, den Mut und die Weitsicht verloren und seine ständig gestiegene Kraft zum wohle des freien, seriösen Autohandels eingesetzt.

Der große Dank gilt allen, die daran mitgewirkt haben und es auch weiterhin tun.

Die Burg Lede wird nun leider verkauft. Wer gerade 1,7 Millionen übrig hat, kann das 21-Zimmer-Objekt mitsamt 42.000 qm Grundstück nun erwerben.

---

Aktuelles und Meinungsumfrage zu den neuen Service-Modellen bei mobile.de

- Termin in Berlin-Dreilinden Anfang März steht. Wir diskutieren mit mobile.de über die massive Kritik der Händler.

- Die Meinungsumfrage über die neuen Preismodelle und das Bewertungssystem  wurde den Anregungen der Mitglieder entsprechend aktualisiert.

Hier geht es zur Umfrage: Umfrage-Preis-Servicemodelle-2017-bei-mobile.de

---

Meinungen zu den neuen Service-Modellen bei mobile.de

Rainer Schulte schreibt:

Mobile.de gelingt es, mit jeder Preiserhöhung einen Balanceakt zu vollziehen, der darin besteht, dass viele Händler zunächst einen dicken Hals bekommen, gefolgt von Würgegefühlen (zu deutsch: es ist ihnen zum kotzen zumute), aber es bislang irgendwie immer funktioniert hat, dass die Händler (Kunden!) letztendlich doch geschluckt haben, anstatt ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen.

Ich habe meine Aktivitäten bei "mobile.de" auf ein Minimum beschränkt und werde auf keinen Fall  bei "Autoscout" kündigen, um mit der Ersparnis die Preiserhöhung von mobile.de auszugleichen.

Dies kann nicht der richtige Weg sein!

Wie vermutlich alle, erhielt ich kürzlich einen Anruf von mobile.de. Ich habe das "Beratungsgespräch" im Keim erstickt und darum gebeten, mich im Standardpaket zu belassen und habe mir erlaubt anzumerken, dass mir das Verhalten von eBay/mobile.de vorkommt, als hätte ich es mit einem Drogendealer zu tun.

Die Händler werden durch immer wieder neue Annehmlichkeiten (Einblick in den Stand der Rechnung, Erneuerung der Inserate per Mausklick,…) angefixt.

Nach einer entsprechenden Gewöhnungsphase kosten diese Annehmlichkeiten dann plötzlich Geld.

Die Aktualisierung eines Inserates, die lange Zeit kostenlos war (und wer hat nicht gerne davon Gebrauch gemacht?) kostete dann nämlich mal pro Fahrzeug einen Euro, später gar 2,99 € pro Fahrzeug.

Wird dann bemerkt, dass tatsächlich Geld dafür bezahlt wird, steigen die Preise. Dies aber nicht im gewöhnlichen Rahmen, sondern gleich mal durch Verdoppelungen.

So kostete ein "Blickfänger" anfangs zehn Cent pro Auto und Tag und liegt heute meines Wissens bei 1,40 €!

Dass die neuen "Service-Pakete" versteckte Preiserhöhungen durch Weglassen diverser Annehmlichkeiten bedeuten ist ja bekannt.

Selbst die Veröffentlichung/Einbindung der anfangs umstrittenen Bewertungen in die Anzeige kostet mittlerweile Geld, da meines Wissens nur im Premium-Paket möglich.

Ich kann nur jedem Händler abraten, diese vielen verlockenden Angebote der kostenpflichtigen Werbung zu nutzen, zumal dies oft aus Verzweiflung (!) geschieht, nämlich dann, wenn „kein Rad rum geht“ – sondern die Reifen eckig werden.

"Wer nicht wirbt, der stirbt" da ist sicherlich etwas dran, aber man sollte sich genau überlegen, ob es sinnvoll ist, jedem von "mobile.de" gesetzten Trend hinterher zu laufen.

Die Sache ist nämlich die: Jeder einzelne von uns meint, er würde sich von der Masse absetzen können, wenn er die vielen angebotenen "Verkaufswerkzeuge" nutzt, investiert viel Geld ( z.B. in ständige Aktualisierung seiner Inserate) mit der Folge, dass sich mobile.de über eine erhöhte Rechnungsstellung freuen darf.

Letztendlich führt es aber einfach nur dazu, dass beim Endverbraucher der Eindruck entsteht, dass kaum ein Auto länger als vier Wochen beim Händler steht.

Jeder Endkunde, der den Markt länger beobachtet, durchschaut dieses Spiel aber sehr schnell, zumal, wenn er sein Objekt der Begierde "geparkt" hat und ihm auch angezeigt wird, wann diese "Parkung" stattgefunden hat.

Interessant war es für mich übrigens auch, gestern von einer Kundin zu erfahren, was von mobile.de im Rahmen einer Bewertung alles so "abgefragt" wird:

- Tatsächlich gezahlter Kaufpreis ?

- Finanzierung oder Barzahlung ?

- Welcher Ansprechpartner vor Ort ?

u.s.w.

Das geht mir persönlich entschieden zu weit!

Wenn dem wirklich so ist, sollte man dringend prüfen, ob diese "Erhebungen" Datenschutzrechtlich so erlaubt sind !?

Wie denkt Ihr darüber?

Einen sonnigen Tag wünscht 

Rainer vom Golfplatz, BVfK-Verwaltungsrat 

Hier geht es zur Umfrage: Umfrage-Preis-Servicemodelle-2017-bei-mobile.de

---

Meinungen zu den neuen Service-Modellen bei mobile.de

N.N. schreibt:

Sehr geehrter Herr Wesche,

ich frage mich in den letzten Wochen sehr oft, wo ist das Versprechen der mobile.de das uns einmal gegeben wurde geblieben?

Was ich meine? „Wir wollen immer Partnerschaftlich mit Ihnen zusammen arbeiten, denn nur zusammen sind wir STARK“!

Zugegeben es war ein Vorgänger von Ihnen, der uns dieses versprochen hat, aber schauen Sie sich doch bitte mal ein beliebiges Fahrzeug (Händlerinserat) auf Ihrer Seite an, am besten einmal mit der Kunden/Interessenten Brille und einmal mit der Händlerbrille.

Nachfolgendes wird auch Ihren Blutdruck nach oben treiben, evtl. öffnen Sie schon vorher ein Fenster um für frische Luft zu sorgen.

Los geht es: Direkt über unserem Fahrzeug findet sich eine GROSSE Peugeot Neuwagenwerbung mit wechselnden Motiven und Angeboten, rechts direkt neben unserem Fahrzeug findet sich eine etwas kleinere aber doch noch recht große Anzeige von Renault mit seinem Twingo.

Direkt neben den technischen Daten unserer Anzeige findet sich das Feld Finanzierungsangebot.

Für den Verbraucher sieht es so aus, als wäre dieses eine Option von uns, doch es findet sich ein kleiner Hinweis auf CHECK 24! Das gleiche im Feld darunter, nur für Versicherungen und dann noch ein Feld mit einem Leasingvergleich!

Was Ihnen vermutlich nicht bekannt ist: wir als Volkswagen Partner bieten all diese Leistungen auch an, diese Leistungen sind für uns essentiell wichtig, wir erzeugen mit diesen Produkten eine für uns überlebenswichtige Kundenbindung, noch dazu sind diese Produkte für uns ertragbringend. 

Vermutlich ist Ihnen die allgemein schlechte Rendite in markengebundenen Autohäusern bekannt, dann sollte Ihnen auch klar sein, dass wir diese Instrumente dringen benötigen.

Aber es geht noch weiter mit unserem Inserat!

Direkt neben der Ausstattung unseres Fahrzeuges findet sich ein schickes Werbefeld des ADAC hier wird ein weiterer TOP-Kredit mit TOP-Zins versprochen, darunter wirbt die direct Line für günstige Autoversicherungen! Hatten wir nicht schon Werbung für Versicherungen, und Finanzierungen? Ich muss mich wohl geirrt haben, Sie lassen doch sicher nicht mehrfach für dieselben Produkte auf einer Seite werben.

Nach dem der Interessent nun die Ausstattung unseres Inserates gelesen hat und weiter nach unten zu unseren Kontaktdaten, Öffnungszeiten u.s.w.  möchte, muss dieser an einem weiteren GROSSEN Block vorbei, dieser nennt sich „Ähnliche Fahrzeuge“. Hier werden Fahrzeuge anderer Anbieter beworben, die ein noch teureres Paket als das unsere gebucht haben.

Sie glauben nicht dass sich quasi mitten in unserem Inserat andere Fahrzeuge anderer Händler befinden? Ich auch nicht, aber schauen Sie gern einmal nach, es stimmt!

Der am Anfang erwähnte Renault Twingo Neuwagen, bleibt übrigens brav rechts im Sichtfeld, egal wie weit ich nach unten scrolle, aber weiter zu unserem Inserat.

Wenn der Interessent sich nun durch diesen wahnsinnigen Werbeblock gekämpft hat und uns eine Nachricht senden möchte muss dieser noch einmal an einem XXL Werbeblock vorbei , hier heißt es dann In Zusammenarbeit mit CHECk24, es können noch einmal Finanzierungen und Versicherungen für das gefundene Fahrzeug errechnet werden, das vierte Mal übrigens!

Unter dem Block „Ihre Nachricht an das Autohaus“ finden sich 3 weitere Werbeanzeigen, aber das ist dann jetzt auch schon egal.

Insgesamt finden sich mitten in unserem Inserat und drum herum 17 Werbeanzeigen! Ja, es sind wirklich unglaubliche 17! Genau genommen sind es 18, denn der absolute Knaller erschein ja schon beim Aufrufen des Inserates, es legt sich genau über das Bild von unserem Fahrzeug ein PopUp Fenster in ähnlicher Größe, aktuell war es der neue Citroen C3. Diesen muss ich erst mit dem gut versteckten kleinen Kreutz entfernen um unsere Bilder sehen zu können!

Vermutlich ist es auch ein riesen Zufall, dass in den Anzeigen und dem angesprochenen PopUp Fenster stets Fahrzeuge beworben werden die genau zu dem gesuchten passen! Ein Schelm der hier Böses vermutet.

Sehr geehrter Herr Wesche, dieses alles wäre noch halbwegs zu verkraften wenn da nicht die unfassbaren Preise wären die Ihre neue Tarifstruktur mit sich bringt. Fast 50% (zugegeben sehr gut versteckte) Erhöhung der Kosten für uns, bei gleichzeitiger Reduzierung der Leistung, bzw. der Analysemöglichkeiten.

Im gesamten Online-Bereich ist es völlig anders üblich: Zahlt ein Kunde, bleibt ihm die Werbung erspart, zahlt er nicht, muss er mit Werbung leben.

Bei Ihnen ist es leider völlig anders, die Händler zahlen aus meiner Sicht sittenwidrig hohe Gebühren, dazu vermarkten Sie noch in jeder Anzeige 17-18 Online Anzeigen anderer Anbieter, welche uns dann auch noch die überlebenswichtigen Zusatzgeschäfte streitig machen sollen, nicht genug, dass diese unnötig von unserem Inserat ablenken.

Bitte entschuldigen Sie die teilweise leicht sarkastische Formulierung in meiner Mail an Sie, die Sie vermutlich nie persönlich erreichen wird, aber wie derzeit mit uns Händler umgegangen wird ist einfach nur unglaublich.

Wir sind ein kleines Licht im Norden diese Landes, ich habe aber bereits 14 weitere Händler die bei Ihnen Kunde sind hinter mir und werde meinen Chef bitten, mein Sorgen beim nächsten Treffen des Volkswagen/Audi Händlerverbandes dort zu besprechen. Außerdem ist einer unserer Inhaber Aufsichtsratsvorsitzender einer großen „Einkaufsgenossenschaft“ mit derzeit mehr als 300 angeschlossenen Händlerbetrieben, auch Ihn werde ich bitten dieses Thema dort anzubringen. So werde ich versuchen in den nächsten Wochen eine starke Gemeinschaft für meine Anliegen für Fairen Umgang mit uns Händlern zu bilden. Eine Lösung könnte natürlich auch sein die Verträge mit mobile.de nicht zu verlängern, auch dieses werden wir besprechen.

Sehr geehrter Herr Wesche, Sie haben den Bogen deutlich überspannt, ich bin mit mobile.de groß geworden, doch nun versucht mobile.de uns Händler klein zu kriegen. Schade!

Hier geht es zur Umfrage: Umfrage-Preis-Servicemodelle-2017-bei-mobile.de

---

Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

Unabhängigkeits-erklärung Teil 5:

 

Machen Sie Ihre Seite bekannt!

Es gibt viele Mittel und Wege, wie Sie Ihre Webseite bekannt machen können. Gerade wenn Sie potenzielle Interessenten für Ihre Fahrzeuge gewinnen möchten, ist es wichtig alles auszuschöpfen.

Stellen Sie sicher, dass die URL Ihrer Seite auch auf Ihren Visitenkarten, Briefpapier, Flyern und was Sie sonst noch für Printmedien einsetzen, gut zu erkennen ist.

Gegebenfalls nutzen Sie QR-Codes, damit Ihre Seite von Smartphone-Kameras einfach gescannt werden kann. Auch Kennzeichenhalter bieten sich dafür an, Ihre Webseite bekannter zu machen.

Wie auch schon in den letzten Beiträgen erwähnt, tragen Sie Ihre Firmendaten auf Such-Portalen wie Gelbe Seiten oder Google Business immer vollständig mit der URL Ihrer Internetpräsenz ein. So wird man auch über andere Seiten auf Sie aufmerksam.

Auch ein kurzes Video über Ihr Unternehmen kann Ihnen z.B. über Youtube zusätzliche Besucher verschaffen.
Machen Sie sich bekannt und vor allem auch interessant.

Viel Erfolg im Netz.

Ihr Marcel Manthey

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern: m.manthey@bvfk.de

---

 

Höchste Qualität aus erster Hand. Die BVfK-Juristen mit den Autorechtspäpsten.

Bild links:Dr. Kurt Reinking; Anna Orlowski; Dr. Christoph Eggert; Moritz Groß; Stefan Obert (v.r.n.l.)

 

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: BVfK-Vertragsformulare erklärt.

Heute Gebrauchtwagen-AGB 2. Teil: 

III. Eigentumsvorbehalt

VI. Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant

Auf der Rückseite der >>> BVfK-Vertragsformulare finden sich eine Vielzahl von Regelungen, die gut durchdacht sind und auf Grundlage vieler Erfahrungen und gerichtlicher Entscheidungen entwickelt wurden.

Sie gliedern sich in 15 Abschnitte, die wir Ihnen an dieser Stelle seit Anfang Februar erläutern.

Zusammengefasst finden Sie diese Informationen in Kürze auch im Mitgliederbereich der BVfK-Website.

 

III. Eigentumsvorbehalt

Ein Eigentumsvorbehalt liegt bei solchen Kaufverträgen vor, bei denen die Übergabe der Sache und der Eigentumserwerb nicht zeitgleich erfolgen. Vielmehr wird der Käufer erst dann Eigentümer der Kaufsache, sobald er den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. Bei einer vereinbarten Ratenzahlung können zwischen Übergabe der Kaufsache und dem endgültigen Eigentumserwerb daher mehrere Monate oder sogar Jahre liegen.

Der Eigentumsvorbehalt dient dem Schutz des Verkäufers. Im Alltag wird ein Eigentumsvorbehalt vor allem beim Verkauf von hochpreisigen Produkten vereinbart (wie hier bei Fahrzeugen). Verkäufer haben das Interesse, solange der rechtliche Eigentümer der verkauften Sache zu bleiben, bis der Kaufpreis und die letzte Rate vollständig bezahlt ist. Durch den Eigentumsvorbehalt erhalten Verkäufer insbesondere die Sicherheit, dass die Kaufsache nicht von anderen Gläubigern des Käufers gepfändet und zwangsversteigert wird. Weil die verkaufte Sache nach wie vor im Eigentum des Verkäufers steht, dürfen andere Personen nicht darauf zugreifen.

 

VI. Fahrzeugangaben laut Vorbesitzer oder Lieferant 

Hier geht das Formular ausführlich auf Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Historie eines gebrauchten Fahrzeuges ein. Der Autohändler, der einen Gebrauchtwagen verkauft, den er nicht vom Tag der Erstzulassung begleitet hat, kann niemals letztverbindliche Aussagen zur Vorgeschichte machen.

Er kann sich dabei lediglich auf die Angaben seines Vorbesitzers oder Lieferanten beziehen oder durch Hinzuziehung eines Sachverständigen den Zustand am Tag der Übergabe möglichst objektiv beschreiben. Dennoch ist festzustellen, dass sich gerade an den Punkten Fahrleistung und Unfallvorschäden die Streitigkeiten entzünden, da die Erwartungen und Bedürfnisse wie auch die Spruchpraxis der Gerichte vielfach nicht übereinstimmen. Die Folgen haben arg- wie schuldlose Händler schon häufig erlitten.

Dennoch scheuen viele "aufweichende" Formulierungen, da sie den möglicherweise damit einhergehenden unseriösen Eindruck vermeiden wollen. Dann gilt es ggf. darauf hinzuweisen, dass schließlich nichts beschönigt werden soll und der Gebrauchtwagenkauf anders, als der Erwerb eines Neuwagens auch Risiken birgt - wenngleich diese im Vergleich zum hohen Abstand zum ursprünglichen Neuwagenpreis recht gering sind.

Ein weiterer wichtiger Aspekt besteht auch hinsichtlich des Risikos im gerichtlichen Verfahren: Die Gerichte setzen häufig den Verständnishorizont des Kunden so niedrig an, dass sie die einschränkenden Hinweise „laut Angaben des Vorbesitzers“ hinsichtlich ihrer einschränkenden Verbindlichkeit schlicht verwerfen. So wird dann aus „unfallfrei laut Vorbesitzer“ lediglich noch „unfallfrei“. All diesen Bedürfnissen und Erfahrungen wurde bei der Entwicklung der BVfK-Vertragsformulare Rechnung getragen.

SO

 

Im nächsten Wochendticker: 

VII. Fahrleistung

und

VIII. Untersuchungsbefund des Verkäufers / kaufbegleitendes Gutachten

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

 

---
---